Informationen zum Klinikaufenthalt

Alkohol

Aus therapeutischen Gründen kann Alkoholkonsum nur nach Absprache mit dem Arzt gestattet werden.


Assistenz-und Therapiehunde

Assistenzhunde sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Therapiehunde sind Hunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Diese sind am Anstaltsareal und in der Krankenanstalt grundsätzlich gestattet.

Aus hygienischen Gründen sind diese dennoch in folgenden Bereichen nicht gestattet:
Im gesamten OP- und Behandlungsbereich, in sämtlichen Intensivbehandlungs- und Intensivüberwachungsbereiche, in den gesamten Stationsbereichen (ausgenommen in Fällen, in denen der ausgebildete Assistenzhund als Begleitung eines Besuchers die Bettenstation betritt) und in allen Bereichen der Lebensmittellagerung, Lebensmittelzubereitung und Lebensmittelausgabe mit Ausnahme der allgemeinen Bereiche wie z. B. Cafeteria.

Das Mitnehmen von Tieren, ausgenommen Assistenz- und Therapiehunde, auf das Anstaltsareal sowie in die Krankenanstalt selbst ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.


Blumen

Topfpflanzen sind aus hygienischen Gründen in den Krankenzimmern nicht erlaubt. Bitte wählen Sie Schnittblumen, aber bedenken Sie, dass starker Blumengeruch die ohnehin belastete Luft im Krankenzimmer stören kann.

Intensivstation (IMCU u. CARE): Hier dürfen Besucher keine Blumen mitbringen.


Briefpost

Ihre Briefpost wird Ihnen täglich von Pflegepersonen ausgehändigt, auch abgehende Post kann den Pflegepersonen zur Weitervermittlung überreicht werden.


Entlassung

Wenn Ihre Genesung soweit fortgeschritten ist, dass Sie nach Hause dürfen, veranlasst der Arzt Ihre Entlassung. Er bespricht mit Ihnen auch, welche Verhaltensweisen zu beachten sind und welche Medikamente Sie einnehmen müssen.

Eine Aufenthaltsbestätigung für den Dienstgeber erhalten Sie auf der jeweiligen Station. Heilbehelfe, die Ihnen vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt werden, müssen Sie wieder zurückgeben. Eine zusätzliche Bestätigung für die Versicherung erhalten Sie in der Aufnahmekanzlei.


Fotografieren und Filmen

Das Klinikum ist ein besonders sensibler Ort und unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen. Uns ist vor allem das Recht der Privatsphäre unserer PatientInnen und MitarbeiterInnen sehr wichtig. Dies betrifft folglich auch das Fotografieren und Filmen.

Daher dürfen nur Personen fotografiert oder gefilmt werden, die ausdrücklich zugestimmt haben und damit einverstanden sind.
Das Filmen und Fotografieren von Klinikeinrichtungen und Räumlichkeiten ist nur mit Genehmigung der Klinikleitung erlaubt.


Geld und Wertsachen

Das Klinikum kann bei Verlust von Bargeld und Wertgegenständen keine Haftung übernehmen, wenn Sie Ihre Wertgegenstände, Schmuck und Geld nicht sicher deponiert haben. Unsere Mitarbeiter auf der Station informieren Sie darüber, wo Sie Ihre Wertgegenstände deponieren können.

Wenn Ihnen Gegenstände abhanden kommen, melden Sie den Verlust direkt bei den Mitarbeitern auf der Station.


Medikamente

Bitte nehmen Sie keine mitgebrachten Medikamente ohne Wissen des behandelnden Arztes ein. Es könnte zu Unverträglichkeitsreaktionen kommen, die sich negativ auf Ihren Heilungsprozess auswirken.


Rauchen

In den Krankenzimmern herrscht absolutes Rauchverbot. Sofern Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes nicht auf das Rauchen verzichten können, stehen Raucherzimmer zur Verfügung.


Schweigepflicht/Auskunft

Persönliche Auskünfte über den Krankheitsverlauf erhalten Sie ausschließlich von den Ärzten der Abteilung. Die Möglichkeit dazu haben Sie jeweils nach der Visite. Telefonische Auskünfte an Ihre Angehörigen werden grundsätzlich unter Hinweis auf die Schweigepflicht nicht erteilt.

Wenn Sie Fragen zu einer Behandlung oder einer Operation haben, so stellen Sie diese dem behandelnden Arzt. Ein klärendes Gespräch kann Ihnen unnötige Sorgen ersparen. Weiters weisen wir darauf hin, dass alle unsere Mitarbeiter einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Sie können uns daher die für Ihre Betreuung notwendigen Daten unbesorgt anvertrauen.


Untersuchungen und Behandlungen

Wir sind sehr bemüht, Untersuchungen und Behandlungen möglichst gut zu koordinieren, um für Sie so wenig wie möglich Wartezeiten zu verursachen. Wir bitten Sie um Geduld, falls trotzdem gelegentlich Wartezeiten entstehen. Bitte halten Sie sich bei den Vorbereitungen für diverse Untersuchungen an die Anweisungen des Arztes, um die Untersuchung reibungslos abwickeln zu können.


Verlassen der Station

Bitte teilen Sie der diensthabenden Pflegeperson mit, wenn Sie die Station verlassen. Bitte beachten Sie vereinbarte Termine für Untersuchungen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.


Verpflegung

Sofern Sie keine Diät halten müssen und Patient der allgemeinen Gebührenklasse sind, können Sie täglich aus zwei Menüs wählen. Als Patient der Sonderklasse können Sie aus vier Menüs wählen. Die diensthabende Pflegeperson nimmt Ihre Wahl des Menüs für den nächsten Tag entgegen.


Visiten

Ärztliche Visiten finden am Vormittag und Nachmittag statt. Ihre Anwesenheit im Patientenzimmer ist zu den Visitenzeiten, die Sie bei den Pflegepersonen erfragen können, unbedingt erforderlich.


Was Sie mitbringen sollten

  • Krankenhauseinweisung
  • ärztliche Vorbefunde
  • bisher eingenommene Medikamente
  • Blutgruppenausweis
  • Sozialversicherungsnummer
  • Polizze der Privatversicherung (nur Privatversicherte)
  • Toiletteartikel
  • Handtücher
  • Hausschuhe, Schlafanzug, Morgenmantel

Negativer PCR-Test bei einem geplanten stationären Aufenthalt

Patient:Innen, die geplant stationär im Landesklinikum Amstetten aufgenommen werden – unabhängig von ihrem 3-G-Status – haben einen negativen PCR Test mitzubringen, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf.